Zum Inhalt springen

Internationaler Strafgerichtshof Europäer spielen falsch

Mit großen Worten haben die Europäer die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs begleitet. Mit einer Sonderregelung für ihre Schutztruppen in Afghanistan unterlaufen sie nun die eigene Idee.

Berlin - Das Abkommen über die "militärisch-technische Zusammenarbeit" der Internationalen Schutztruppe, das die Briten am 4. Januar dieses Jahres mit der Interimsregierung von Hamid Karzai abschlossen, schien eine bloße Formsache zu sein. Ähnliche Abkommen hatten auch den Einsatz in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo ermöglicht.

Endlich konnten nun auch die Soldaten aus 19 Ländern ihre Arbeit in und bei Kabul beginnen. Keine Beachtung fand damals ein eher unscheinbar wirkender Punkt vier, den die Briten als Führungsnation der Schutztruppe in einem Anhang ("Annex A") des Vertrages hineinschrieben. Darin stimmte die afghanische Übergangsregierung dem Grundsatz zu, wonach Angehörige der Schutztruppe, sie unterstützendes Personal und assoziiertes Verbindungspersonal "nicht ausgeliefert oder einem internationalen Gericht oder einer anderen Institution oder einem Staat ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Entsendestaates übergeben werden dürfen."

US-Ratifizierung in weiter Ferne

Kaum ein halbes Jahr später bringt ausgerechnet diese Passage die Europäer gegenüber den Amerikanern in die Defensive. Seit Monaten weigert sich die US-Regierung, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes dem Senat zur Ratifizierung vorzulegen. Die Argumentation der amerikanischen Seite: Die Befugnisse des Strafgerichtshofes gingen zu weit, Schauprozesse gegen US-Soldaten, die an Friedensmission teilnehmen, seien nicht auszuschließen. Als Großmacht, so lautet ein anderes Argument, habe Amerika viel mehr Soldaten als andere Länder weltweit im Einsatz, müsse daher im Zweifel auch "unangenehme Jobs" erledigen. Diese Handlungsfreiheit wolle und könne sich Washington nicht von einer eigenständigen Weltinstitution am künftigen Sitz des Gerichts in Den Haag beschneiden lassen.

Während im Weltsicherheitsrat die USA in der vergangenen Woche einen Resolutionsentwurf vorlegten, in dem sie den Rückzug aus allen zivilen und militärischen Missionen der Uno androhten, sollten ihren Angehörigen keine Rechtssicherheit gegeben werden, wurde die Passage aus dem von den Briten mit den Afghanen ausgehandelten Abkommen der "Washington Post" offenbar gezielt zugesteckt, um die Europäer vorzuführen. Schon wird in den Medien der USA von "doppelten Standards" gesprochen.

In Berlin löste die Veröffentlichung Überraschung aus. Das Auswärtige Amt sieht durch das Abkommen die Haltung der Europäer nicht geschmälert. Es sei im Anhang nicht festgehalten worden, dass es zu keiner Auslieferung kommen könne, so eine Sprecherin. "Eine Regierung muss nur grundsätzlich ihre Zustimmung geben - damit ist eine Überstellung weiterhin gewährleistet." Dennoch bleibt bei Kennern der Materie Unbehagen. "Mit diesem Zusatz hat man dem ursprünglichen Gedanken, der hinter der Einrichtung des Internationales Strafgerichtshofs steht, keinen Gefallen getan", meint der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Christian Ströbele. Die Aussichten, dass das Gericht künftig "international agieren kann, sind damit möglicherweise verschlechtert worden," kritisiert der grüne Rechtsexperte.

Abkehr von Clintons Politik

Seit der Amtsübernahme von George W. Bush zeichnete sich ab, dass die US-Regierung das Statut des Internationalen Gerichtshofes dem Senat nicht zur Ratifizierung vorlegen wird. Sein Vorgänger Bill Clinton hatte am 31. Dezember 2000 seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt - einen Akt, den die Bush-Regierung wohl gerne wieder rückgängig machen würde, zumal sich auch in der letzten Phase der Amtszeit Clintons zunehmend Unbehagen gegen eine mögliche Machtanmaßung des Strafgerichtshofes äußerte. Dabei war es die US-Regierung gewesen, die in den neunziger Jahren maßgeblich in der Uno dafür gesorgt hatten, dass die beiden Strafgerichtshöfe zum Massaker in Ruanda und zu Jugoslawien eingerichtet wurden. Doch die neue, dauerhafte Institution, die Völkermord, schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Folter und anderen Delikten verfolgen soll, behagt Bush nicht.

Wiederholt ließ Bushs Regierung in den letzten Monaten streuen, es sei ein Fehler der Clinton-Regierung gewesen, das Statut überhaupt zu unterzeichnen. Die Europäer aber ließen sich diesmal nicht beirren und landeten im April dieses Jahres einen Überraschungscoup: Schneller als erwartet konnten die Unterschrift von 60 Staaten, die für das Inkrafttreten des Statuts des Strafgerichtshofs notwendig sind, zusammengebracht werden. Mitterweile haben 66 Staaten das Abkommen ratifiziert.

Gericht könnte bald Arbeit aufnehmen

Den Druck, den die US-Regierung in den letzten Wochen ausübt, ist aus ihrer Sicht verständlich: Bereits zum 1. Juli wird das Statut in Kraft treten - theoretisch begänne damit auch die Arbeit der internationalen Strafverfolger. Praktisch aber dürfte das Gericht erst 2003 seine Arbeit in Den Haag aufnehmen.

Möglicherweise ist die Aufregung über die Bestimmung im Anhang zum Militärtechnisches Abkommen mit der afghanischen Regierung von amerikanischer Seite hochgespielt. Denn laut Artikel 17 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gilt das Prinzip der "Komplementarität": Danach ist ein Verfahren in Den Haag unzulässig, wenn die Strafverfolgung durch nationale Behörden erfolgt - es sei denn, der Staat ist nicht in der Lage oder willens, die Strafverfolgung durchzuführen.

Das dürfte aber für die Entsender der Kabuler Schutztruppe, die Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Griechenland, Italien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien wohl kaum der Fall sein. Allesamt haben sie das Statut des Internationalen Gerichtshofes ratifiziert.

Die Weigerung, einen ihrer Soldaten an Den Haag auszuliefern, würde sie in erhebliche Erklärungsnot bringen. Immerhin für einen Staat unter den 19 hat das Abkommen einen unschätzbaren Wert: die Türkei. Ankara hat, wie etwa auch die Führung in Peking, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes gar nicht erst unterzeichnet.

Schon im Januar war klar, dass die Briten im Sommer die Führung der Schutztruppe abgeben würden - damals war, neben Deutschland, auch die Türkei als Nachfolger im Gespräch. Ist die Klausel im Annex A des militärtechnischen Abkommens also ein Zufall? Wohl kaum. Schon damals zeichnete sich ab, dass Berlin mangels Geld nicht die Briten beerben wollte - seit kurzem führt nun die Türkei die Schutztruppe in Kabul an.

Das Auswärtige Amt weist solche Spekulationen zurück. Die Briten hätten bei der Ausformulierung des Abkommens "die Interessen von 19 Staaten berücksichtigen müssen", heißt es lapidar. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Ströbele will sich damit nicht zufrieden geben und beim Auswärtigen Amt nachhaken: "Es ist schon aufklärungsbedürftig, wie das zustande kam." Auch der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Lamers, ist hellhörig geworden. Konfrontiert mit einem Auszug aus dem Annex A erklärte der Experte: "Das ist interessant - ich habe davon nichts gewußt." Nun drängt der christdemokratische Bundestagsabgeordnete um nähere Auskünfte beim Auswärtigen Amt: "Das interessiert mich schon, welche Gründe es gab, diesen Zusatz abzuschliessen."